Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Anmel­dung Die Anmel­dung zu den Gesund­heits­kur­sen erfolgt schriftlich.

Zah­lung Die voll­stän­di­ge Kurs­ge­bühr wird mit Beginn der ers­ten Kurs­ein­heit fäl­lig und ist vor­ab in bar an den Kurs­lei­ter zu über­ge­ben oder an das Prä­ven­ti­ons­zen­trum OWL zu über­wei­sen (Com­merz­bank – DE98 4904 0043 0317 3978 00). Die Anmel­dung ver­pflich­tet, unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Teil­nah­me, zur Zah­lung der Kurs­ge­bühr. Die Höhe der Kurs­ge­bühr ent­spricht dem Zuschuss, den die jewei­li­ge Kran­ken­kas­se zahlt. Die Teil­nah­me an einem Kurs ist nur nach erfolg­ter Bezah­lung der Kurs­ge­bühr mög­lich. Die Anmel­dung ist nicht über­trag­bar. Es besteht die Mög­lich­keit, den Zah­lungs­an­spruch gegen­über der eige­nen Kran­ken­kas­se im Vor­feld an die PZ-OWL UG abzu­tre­ten. Die­se küm­mert sich um die kom­plet­te Abwicklung.

Abmel­dung Bei Rück­tritt oder Nicht­teil­nah­me ist eine Abmel­dung in Text­form bis sie­ben Tage vor Kurs­be­ginn unbe­dingt erfor­der­lich. Erfolgt die­se recht­zei­tig bis sie­ben Tage vor Kurs­be­ginn, kann der Kurs kos­ten­frei stor­niert wer­den. Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis, dass andern­falls 100 % der Kurs­ge­bühr abzüg­lich der vom PZ-OWL ein­ge­spar­ten Auf­wen­dun­gen von Ihnen getra­gen wer­den muss.

Min­dest­teil­neh­mer­zahl Wenn die Min­dest­teil­neh­mer­zahl in einem Kurs nicht erreicht wird, behal­ten wir uns vor, den Kurs auf einen spä­te­ren Zeit­punkt zu ver­schie­ben oder den Kurs abzu­sa­gen. Sie wer­den tele­fo­nisch oder in Text­form infor­miert. In die­sem Fall erhal­ten Sie ein unbe­ding­tes Rück­tritts­recht. Neh­men Sie die­ses wahr, wer­den bereits ein­ge­zahl­te Kurs­ge­büh­ren zurückerstattet.

Teil­nah­me­be­schei­ni­gung Jeder Teil­neh­mer erhält am Ende des Kur­ses eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zur Vor­la­ge bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se. Vor­aus­set­zung ist die Teil­nah­me an min­des­tens 80 % des Kur­ses. Sie erhal­ten dann die Kos­ten­er­stat­tung direkt von Ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se. Soll­ten Sie Ihren Anspruch an die PZ-OWL UG abge­tre­ten haben, ver­bleibt die Teil­nah­me­be­schei­ni­gung bei der PZ-OWL UG.

Gesund­heit­li­che Risi­ken Gesund­heit­li­che Risi­ken sind vor der Teil­nah­me vom Teil­neh­mer selbst eigen­ver­ant­wort­lich (bei erns­ten Stö­run­gen auch ärzt­lich) abzu­klä­ren. Mit der Teil­nah­me erklärt der Teil­neh­mer, dass kei­ne gesund­heit­li­chen Risi­ken der Teil­nah­me ent­ge­gen­ste­hen. Eine Haf­tung ist inso­fern aus­ge­schlos­sen. Zudem hat der Kurs­teil­neh­mer bei der Anmel­dung Infor­ma­tio­nen über rele­van­te gesund­heit­li­che Pro­ble­me abzugeben.

Kurs­lei­ter­wech­sel Der Kurs­an­bie­ter behält sich jeder­zeit den Ein­satz eines ande­ren qua­li­fi­zier­ten Kurs­lei­ters vor, falls ein Kurs­lei­ter durch Krank­heit oder Kün­di­gung aus­fal­len soll­te oder wenn dies aus ande­ren orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den erfor­der­lich ist. Der Wech­sel eines Lei­ters ist kein außer­or­dent­li­cher Kündigungsgrund.

Haf­tung

1.  Die PZ-OWL UG haf­tet unbe­schränkt für Vor­satz und gro­be Fahrlässigkeit.

2. Für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit haf­tet die PZ-OWL UG – außer im Fal­le der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit – nur, sofern wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten)    ver­letzt     wer­den.    Die    Haf­tung    ist begrenzt    auf    den ver­trags­ty­pi­schen  und  vor­her­seh­ba­ren  Scha­den, maxi­mal  jedoch  bis  zu  einem Betrag der drei­fa­chen Kursgebühr.

3. Die Haf­tung  für  mit­tel­ba­re  und  unvor­her­seh­ba­re  Schä­den, Pro­duk­ti­ons- und Nut­zungs­aus­fall,     ent­gan­ge­nen     Gewinn,     aus­ge­blie­be­ne     Ein­spa­run­gen     und Ver­mö­gens­schä­den wegen Ansprü­chen Drit­ter, ist im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit – außer  im  Fal­le  der  Ver­let­zung  des  Lebens,  des  Kör­pers  oder  der  Gesund­heit – ausgeschlossen.

4. Eine  wei­ter­ge­hen­de  Haf­tung  als  in  die­sem  Ver­trag  ist – ohne  Rück­sicht  auf  die Rechts­na­tur  des  gel­tend  gemach­ten  Anspruchs – aus­ge­schlos­sen. Vor­ste­hen­de Haf­tungs­be­schrän­kun­gen  bzw. ‑aus­schlüs­se gel­ten jedoch nicht  für  eine  gesetz­lich zwin­gend vor­ge­schrie­be­ne   ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge   Haf­tung   (z.   B. gemäß Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz)   oder   die   Haf­tung   aus   einer   ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Garantie.

5. Soweit die Haf­tung nach Zif­fern 2 und 3 aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies  auch  für  die  per­sön­li­che  Haf­tung  der  Ange­stell­ten,  Arbeit­neh­mer,  Ver­tre­ter, Orga­ne und Erfül­lungs­ge­hil­fen der PZ-OWL UG.